Grundsteuerreform: Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert?

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Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Bund hat daher im November 2019 mit der Verabschiedung des Grundsteuer- Reformgesetzes (GrStRefG) neue Bewertungsregeln beschlossen, die am 25. Juni 2021 als Gesetz verabschiedet wurden.

Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2024 gelten die bisherigen Regelungen. Grundstückseigentümer sind damit aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte bis spätestens 31. Oktober. 2022 abzugeben.

In dieser Erklärung wird unter anderem der aktuelle Bodenrichtwert ihres Grundstücks für die entsprechende Region benötigt, der ab dem 01.03.22 zur Verfügung steht.

Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Wert eines Quadratmeters unbebauten Bodens an einem bestimmten Standort an. Er wird meist in Form einer Bodenrichtwertkarte oder einer Tabelle dargestellt, die von örtlichen Gutachterausschüssen auf der Grundlage aktueller Grundstücksverkäufe des letzten Jahres erstellt werden.

Wir können Ihnen den aktuellen Bodenrichtwert mitteilen. Dazu können Sie uns anrufen unter der Rufnummer 033203/71342 oder Sie senden uns eine E-Mail an info@rohdeimmobilien.de.

Sollten Sie andere Fragen zu ihrer Immobilie haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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