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Modellhaus mit Tafel, Förderung Wärmepumpe

Neue Förderregeln für Wärmepumpen: Was gilt beim Heizungstausch?

Der Umstieg auf eine moderne Wärmepumpe gewinnt für Eigentümer in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf und Potsdam zunehmend an Bedeutung. Wer einen Heizungstausch plant, sollte sich frühzeitig über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren. Seit dem 21. Juli 2026 gelten nach aktuellem Stand im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Vorschriften für den Heizungswechsel über die KfW. Die Änderungen können sowohl bei geplanten Modernisierungen als auch beim Kauf einer Immobilie eine wichtige Rolle spielen. Da Förderprogramme regelmäßig angepasst werden, empfiehlt sich vor einer Antragstellung stets ein Blick auf die jeweils gültigen Vorgaben der KfW.

Das Wichtigste in Kürze zum Thema Förderregeln für Wärmepumpen

  • Seit Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch über die KfW.
  • Förderhöchstkosten und einzelne Boni wurden reduziert oder gestrichen.
  • Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien können von höheren Zuschüssen profitieren.
  • Für 2027 sind weitere Anpassungen vorgesehen.
  • Vor der Antragstellung sollten Eigentümer stets die aktuellen KfW-Bedingungen prüfen.

Welche Kürzungsmaßnahmen und Obergrenzen gelten seit Juli 2026?

Mit den neuen Vorgaben wurden nach aktuellem Stand die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus von 30.000 Euro auf 28.000 Euro gesenkt. Ab dem 1. Februar 2027  ist nach den derzeit veröffentlichten Regelungen vorgesehen, diesen Betrag halbjährlich um weitere 750 Euro zu reduzieren. Auch der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter fossiler Anlagen  wurde nach aktuellem Stand auf 16 Prozent reduziert.

Nach den derzeitigen Planungen soll sich dieser Bonus ab Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte verringern und ab August 2028 vollständig entfallen. Zudem wurden nach aktuellem Stand der bisherige  Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag gestrichen. Eigentümer sollten daher vor Beginn einer energetischen Sanierung prüfen, welche Förderbestandteile zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich gelten.

Welche Vorteile bringt die neue soziale Staffelung?

Mit der Neuregelung sollen insbesondere  Haushalte mit geringerem oder mittlerem Einkommen stärker entlastet werden. Bei einem zu versteuernden Jahres-Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro beträgt nach aktuellem Stand der Einkommensbonus 40 Prozent. Bis zu 40.000 Euro sind 30 Prozent vorgesehen, bis zu 50.000 Euro 10 Prozent. Familien profitieren zusätzlich von einem Familienzuschlag: Für jedes minderjährige Kind im Haushalt reduziert sich das für die Förderung maßgebliche Einkommen pauschal um 10.000 Euro. Dadurch können Haushalte je nach Familiensituation in eine höhere Förderstufe fallen.

Die Gesamtförderung ist grundsätzlich auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem entsprechend niedrigen Haushaltseinkommen kann die Fördergrenze nach aktuellem Stand bis zu 80 Prozent betragen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW.

Welche weiteren Anpassungen folgen im Jahr 2027?

Auch für das Jahr 2027 sind nach aktuellem Stand weitere Änderungen vorgesehen.  Im ersten Quartal 2027 sinkt nach derzeit veröffentlichten Informationen die Grundförderung auf 15 Prozent. Gleichzeitig wird voraussichtlich ein Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent eingeführt. Dieser Bonus soll ausschließlich für Wärmepumpen gelten, die  innerhalb der Europäischen Union gefertigt wurden. Für Heizsysteme von Herstellern aus Ländern außerhalb der EU ist dieser zusätzliche Bonus nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Da Förderprogramme regelmäßig angepasst werden können, empfiehlt es sich, vor einer Investitionsentscheidung die jeweils aktuellen Förderbedingungen der KfW zu prüfen und bei Bedarf eine fachkundige Energieberatung in Anspruch nehmen.

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