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Ein Person mit einer Münze in der Hand und Hausmodell aus Holz
11.06.2025

Aktuelle Fördermittel für die energetische Sanierung

Als Immobilienbesitzer in Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow, Potsdam oder dem Berliner Süden stehen Sie vor der spannenden Herausforderung, Ihre Bestandsimmobilie nicht nur zu bewahren, sondern sie für kommende Generationen fit zu machen.

Doch wie navigiert man durch das Labyrinth der Fördermöglichkeiten, um dieses Vorhaben finanziell optimal zu gestalten? In diesem Blogbeitrag werfen wir gemeinsam einen Blick auf die aktuell verfügbaren Fördermittel für energetische Sanierungen und zeigen Ihnen, wie Sie diese für Ihr Projekt nutzen können.

Fördermittel der KfW-Bank

Die KfW-Bank, offiziell Kreditanstalt für Wiederaufbau, ist Deutschlands staatliche Förderbank. Seit ihrer Gründung im Jahr 1948 ist sie ein Partner für finanzielle Unterstützungsprogramme. Auch im Bereich der energetischen Sanierung spielen KfW-Programme eine entscheidende Rolle.

KfW-Programm Nr. 261 (Wohngebäude – Kredit)

Mit dem KfW-Programm Nr. 261 haben Immobilienbesitzer die Möglichkeit, ihr Eigenheim energieeffizient zu modernisieren oder ein Effizienzhaus zu erwerben. Gefördert wird dabei nicht nur der Kauf eines Effizienzhauses, sondern auch die umfassende Sanierung eines bestehenden Gebäudes zu einem solchen.

Zu beachten ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige Ihres Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen muss. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss zudem mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht werden. Pro Wohneinheit stehen bis zu 150.000 Euro Kredit zur Verfügung.

KfW-Programm Nr. 270 (Erneuerbare Energien – Standard)

Das KfW-Programm Nr. 270 richtet sich an Eigentümer, die in die Nutzung erneuerbarer Energien investieren möchten. Es bietet finanzielle Unterstützung für den Kauf, Bau oder die Erweiterung von Anlagen wie Photovoltaik-Systemen, Wasserkraftwerken, Biogasanlagen und Batteriespeichern.

Für Privatpersonen gilt die Bedingung, dass ein Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme ins Netz zurückgespeist werden muss. Die maximale Fördersumme beträgt dabei bis zu 50.000 Euro in Form eines Kredits.

KfW-Programm Nr. 308 (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb)

Das KfW-Programm Nr. 308 ist eine auf Familien ausgerichtete Initiative, die den Kauf bestehender Wohngebäude oder Eigentumswohnungen unterstützt und gleichzeitig verstärkt den Fokus auf deren energiebewusste Sanierung legt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die neu erworbene Immobilie innerhalb von 4,5 Jahren mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ gebracht wird. Mit einer förderfähigen Kreditsumme von 100.000 bis 150.000 Euro bietet das KfW-Programm Nr. 308 Immobilienkäufern eine Gelegenheit, in nachhaltige Immobilien zu investieren und gleichzeitig von finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zu profitieren.

Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Eigentümer, die die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden verbessern möchten.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (wie zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Fenstern)
  • Der Einbau moderner Anlagentechnik, die die Energieeffizienz erheblich steigern kann (Heizung ausgenommen)
  • Die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes zur Wärmeerzeugung
  • Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Professionelle Dienstleistungen wie die Fachplanung und die Baubegleitung, die für die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen nötig sind

Steuerliche Förderung

Eine weitere Möglichkeit ist die steuerliche Absetzbarkeit für energetische Maßnahmen. Dadurch kann sich die finanzielle Belastung durch Sanierungsprojekte deutlich reduzieren. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Hauseigentümer 20 Prozent der Kosten für energetische Verbesserungen steuerlich geltend machen. Die Förderung ist pro Wohnobjekt auf maximal 40.000 Euro begrenzt.

Um von dieser Maßnahme profitieren zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden: So muss der Hauseigentümer das betreffende Gebäude oder die Wohnung besitzen, das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und die energetischen Verbesserungen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden.

Regionale Förderungen in Brandenburg

Auch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet Förderprogramme an. Im Rahmen dieser Programme unterstützt sie sowohl Modernisierungen und Instandsetzungen als auch energetische Sanierungen. Neben einem Zuschuss von 30.000 Euro können Antragsteller ein zinsfreies Darlehen von bis zu 230.000 Euro in Anspruch nehmen.

Um diese Förderung zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein: So müssen die betroffenen Wohnungen vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein und die Kosten der geplanten Maßnahmen müssen mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Planung Ihrer energetischen Maßnahmen?

Egal, ob es darum geht, energetische Sanierungen durchzuführen, moderne Anlagentechnik zu integrieren oder Heizungsoptimierungen vorzunehmen – die richtige Strategie ist entscheidend.

Als erfahrener Sanierungsmanager Energetik & Bestand (EIA) steht unser Inhaber Joachim Rohde Hausbesitzern aus Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow, Potsdam und dem Berliner Süden mit fachkundiger Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die passenden energetischen Maßnahmen für Ihr Zuhause zu identifizieren und Ihr Haus mit wertsteigernden Maßnahmen fit für den Verkauf zu machen!

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