Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt darauf ab, den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen voranzutreiben. Darüber hinaus verfolgt die Europäische Union das Ziel einer umweltschonenden Energieeffizienz für alle Gebäudetypen.
So fasste das EU-Parlament im Februar 2023 den Beschluss, dass Immobilien mit schlechter Dämmung einer energetischen Sanierung unterzogen werden müssen. Ziel ist es, Wohngebäude bis 2030 auf den Energieeffizienzstandard E und bis 2033 auf den Standard D zu bringen.
Für Neubauten sind die Ziele noch höher gesteckt: Ab 2028 sollen neue Immobilien keinen Kohlendioxidausstoß (Co2) mehr haben, öffentliche Gebäude bereits ab 2026. Wie und wann diese EU-Richtlinien in das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) integriert werden, steht allerdings noch nicht fest (Stand: November 2023).
Um den angestrebten Standard D bis 2033 zu erreichen, müsste in Deutschland eine Vielzahl an Wohnungen und Häusern modernisiert werden. Die Kosten pro Einheit könnten bis zu 100.000 Euro und mehr betragen. Es ist deshalb ratsam, sich frühzeitig mit einem Energie- und Finanzberater über mögliche anfallende Kosten zu informieren.
Fazit:
Durch eine Beratung mit Energieexperten können Sie herausfinden, welche Maßnahmen nötig oder verpflichtend sind, um Ihre Immobilie energetisch zu verbessern. Hierbei erfahren Sie auch, welche verfügbaren staatlichen Förderprogramme Ihnen finanziell helfen können. So können Sie eine grobe Kostenschätzung für die energetische Sanierung erhalten.
Nachdem Sie einen Überblick über die anstehenden Aufgaben haben, ist es ratsam, eine Checkliste für die energetische Sanierung zu erstellen und diese mit einem Zeitplan zu verbinden: Welche Aufgaben, müssen wann erledigt werden? Der Zeitplan hängt sowohl vom Umfang der Sanierungsarbeiten als auch von Ihren finanziellen Mitteln ab.
Es ist sinnvoll, diesen Zeitplan zusammen mit Ihrem Energieberater zu konkretisieren. In diesem Plan werden die Sanierungsschritte so koordiniert, dass Ihre Arbeiten sowohl finanziell als auch energetisch optimiert sind.
Mit einem von qualifizierten Energieberatern erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) haben Sie Anspruch auf Fördermittel für die Energieberatung. Das BAFA übernimmt dabei 50 Prozent der Beratungskosten.
Denken Sie aber daran, nicht übereilt, mit der Sanierung zu beginnen. Lassen Sie sich ausführliche beraten und entscheiden Sie sich für wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.