Welche Unterlagen zum Hausverkauf benötige ich und wo finde ich sie?

Fehlen wichtige Unterlagen, werden Kaufinteressenten oft skeptisch. Wer sich also entschlossen hat seine Immobilie zu verkaufen, endet meist damit im ganzen Haus nach den erforderlichen Unterlagen zu suchen. Fehlt dann doch noch etwas oder sind Dokumente abgelaufen, bleibt einem der Gang zu Ämtern und Behörden leider nicht erspart. Damit Sie nicht lange nach Ihren Unterlagen suchen müssen, haben wir die wichtigsten Unterlagen und wo Sie sie finden, für Sie zusammengestellt.

Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug ist ein amtliches Dokument, das wichtige Informationen über ein Grundstück und die damit verbundenen Rechte enthält. In einem Grundbuchauszug sind in der Regel folgende Informationen enthalten:

  • Grundbuchblatt-Nummer: Die Nummer des Grundbuchblatts, auf dem das Grundstück verzeichnet ist.
  • Grundstücksbezeichnung: Die genaue Bezeichnung des Grundstücks, einschließlich der Flurstücksnummer, der Gemarkung und der Flur.
  • Eigentümer: Die Namen und Adressen der aktuellen Eigentümer des Grundstück

Ein Grundbuchauszug gibt somit Aufschluss über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks und ist eine wichtige Informationsquelle bei Immobilientransaktionen oder bei der Bewertung eines Grundstücks.

Flurkarte

Eine Flurkarte, auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bezeichnet, ist eine Karte, die Grundstücksgrenzen, Gebäude, Straßen und andere topographische Informationen zeigt. Sie ist Teil des amtlichen Liegenschaftskatasters, das die Grundstücke und deren Eigentumsverhältnisse erfasst und dokumentiert. Flurkarten werden häufig bei Grundstücksverkäufen, Bauanträgen oder bei der Planung von Infrastrukturprojekten verwendet.

Baupläne

Ein weiteres Puzzleteil zu Ihren vollständigen Unterlagen sind die Baupläne. Dazu gehören die Baugenehmigungsurkunde, eine Baubeschreibung und bei neueren Gebäuden eine Abnahmebescheinigung. Das alles bekommen Sie als kompletten Satz beim Bauamt.

Wohn- und Nutzfläche

Für die Interessenten Ihrer Immobilie ist auch die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche wichtig. Oftmals wird man nach dem UR (umbauten Raum) beziehungsweise dem BRI (Brutto-Rauminhalt), also dem Volumen Ihres Objekts, gefragt.

Definitionen Wohnfläche & Nutzfläche:

  1. Wohnfläche: Die Wohnfläche bezieht sich auf die Gesamtfläche aller Räume in einer Wohnung oder einem Haus, die für Wohnzwecke genutzt werden. Dazu gehören Schlafzimmer, Wohnzimmer, Esszimmer, Küche und Badezimmer. In der Regel werden Flächen von Wänden, Treppen und Fluren nicht zur Wohnfläche gezählt. Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt in Deutschland nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).
  2. Nutzfläche: Die Nutzfläche umfasst im Gegensatz zur Wohnfläche auch Räume, die nicht unmittelbar zum Wohnen dienen, aber dennoch genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Keller, Dachboden, Waschküche, Abstellräume, Garagen oder Gewerberäume. Die Nutzfläche wird in der Regel getrennt von der Wohnfläche berechnet und angegeben, um eine klarere Vorstellung von den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie zu geben.

Bei der Berechnung von Wohn- und Nutzfläche ist es wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, wie zum Beispiel die Wohnflächenverordnung in Deutschland, zu beachten. Genauere Informationen und Berechnungsgrundlagen finden Sie in den entsprechenden Gesetzestexten oder bei uns als Immobilienmakler in Ihrer Region.

Baulastenverzeichnis

Der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis wird von den Verkäufern gerne mal vergessen. Im Baulastenverzeichnis sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers verzeichnet. Dazu gehören zum Beispiel der Aufstellungsort der Mülltonnen oder bei An- oder Umbauten eine Abstandsfläche zum Nachbarn.

Energieausweis

Pflicht, und somit das wichtigste Dokument, ist der Energieausweis. Fehlt dieser bei der Besichtigung oder wird gegen die Vorgaben des Gesetzgebers verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Einen Energieausweis stellen in der Regel qualifizierte Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Energieberater oder auch Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung aus.

Aufstellung über Instandhaltungsmaßnahmen

Weiterhin benötigen Sie eine Aufstellung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, sowie der Betriebskosten der letzten zwei Jahre, zum Beispiel Steuern und Versicherungen. Sollte man ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung veräußern wollen, kommen noch Teilungserklärungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und eventuelle Miet- oder Pachtverträge sowie der Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte hinzu. Diese Unterlagen erhalten Sie beim Grundbuchamt, der Hausverwaltung oder dem WEG-Verwalter.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Unterlagen? Möchten Sie, dass das jemand für Sie übernimmt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Hier Kontakt aufnehmen!

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbuchamt

https://de.wikipedia.org/wiki/Kataster

https://de.wikipedia.org/wiki/Baulastenverzeichnis

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © stokkete/Depositphotos.com

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